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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 GELTUNGSBEREICH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN DES

GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN & PETRA BENNINGHOVEN, Diepensieper Weg 6, 40882 Ratingen

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Eventlocation zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art wie etwa Hochzeiten, Banketten, Tannenbaumfesten, Tagungen, Mitarbeiterfesten und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang durch Eventlocation für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

1.2 Vertragspartner ist GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des dem Kunden in Textform übermittelten Angebotes des GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN und die Leistung einer anschließenden Anzahlung in der in dem Angebot genannten Höhe durch den Kunden oder durch eine Buchungsbestätigung in Textform durch das GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN zustande.

Bei dem GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN steht die Leistung bei der Anzahlung durch den Kunden frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

2 NUTZUNGSÜBERLASSUNG AN DRITTE

2.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet die Räumlichkeiten, Flächen oder Vitrinen einem Dritten zur Nutzung zu überlassen, insbesondere nicht unter- oder weiter zu vermieten.

2.2 Die Durchführung von Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder sonstigen gewerblichen Veranstaltungen ist nicht gestattet.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN ist verpflichtet, die von dem Kunden bestellten und der GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN zugesagten Leistungen zu erbringen. Maßgeblich ist insoweit ausschließlich der Inhalt des schriftlichen Angebotes in Textform.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Eventlocation Gut Diepensiepen beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von des GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN verauslagt werden.

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3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am Leistungsort jeweils geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Diese Mehraufwendungen sind durch den Kunden zu tragen.

3.4 Rechnungen des GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN sind binnen 30 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Eventlocation kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen oder Zahlungsaufschub schriftlich gewähren. Bei Zahlungsverzug ist die Eventlocation Gut Diepensiepen berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.5 Das GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN ist berechtigt, bei oder auch nach Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung bis zu 20 % des vereinbarten Gesamtbruttopreises zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Angebot in Textform oder durch spätere Anforderung vereinbart werden.

3.6 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Eventlocation Gut Diepensiepen aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Eine Aufhebung des Vertrages durch Zustimmung des GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN bleibt vorbehalten.

Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen des GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN ausübt.

4.3 Sofern ein vertragliches Rücktrittsrecht nicht vereinbart wurde oder bereits erloschen ist, ein gesetzliches Kündigungsrecht nicht besteht und das GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN einer Vertragsaufhebung nicht zustimmt, behält das GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.

Das GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN hat die Einnahmen aus der Durchführung einer anderweitigen Veranstaltung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen kann das GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN im Falle einer Stornierung des Kunden folgende Stornogebühren verlangen.

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4.4. Stornogebühren:

bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung. bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der vereinbarten Vergütung. bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Vergütung. Danach werden 100% berechnet.

Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.

Im Falle einer durch die Pandemie verbotenen Veranstaltung kann die erhobene Stornogebühr durch einen Gutschein für einen Tannenbaum eingelöst werden. Auch im Falle eines Lockdowns ist das Einlösen eines Gutscheins für Tannenbaumschlagen oder Tannenbaum-Abholens ausdrücklich erlaubt.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

5 RÜCKTRITT DER EVENTLOCATION GUT DIEPENSIEPEN

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Eventlocation Gut Diepensiepen in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Eventlocation Gut Diepensiepen nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 5 Tagen in Textform auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von dem GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Eventlocation ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

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höhere Gewalt oder andere, von dem GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

Veranstaltungen oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

das GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Eventlocation in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN zuzurechnen ist;

der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;

durch politische Ereignisse oder neue Gesetzesgrundlagen die Veranstaltung zum Zeitpunkt der Durchführung nicht mehr erlaubt ist.

In diesem Fall behält das GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN eine bereits geleistete Anzahlung ein.

5.4 Der

keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. In den o.g. Fällen, höherer Gewalt ausgenommen, behält das GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN eine bereits geleistete Anzahlung ein. Im Falle höherer Gewalt muss die Anzahlung für noch nicht erbrachte Leistungen zurückgezahlt werden.

berechtigte Rücktritt des GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN begründet

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6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT

6.1 Eine Veränderung der Teilnehmerzahl muss das GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN spätestens 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN, die in Textform erfolgen soll. Bei späterer Mitteilung ist eine Veränderung der PAX-abhängigen Kosten nur im Einzelfall möglich. Ein Anspruch besteht insoweit aber nicht mehr.

6.2 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN diesen Abweichungen zu, so kann die Eventlocation die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN trifft ein Verschulden.

7 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

8 VERLUST, BESCHÄDIGUNG UND BESCHAFFENHEIT MITGEBRACHTER SACHEN

8.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände (wie etwa Geschenke, Wertsachen oder Musikanlagen) befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in der Eventlocation. Das GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Eventlocation Gut Diepensiepen ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis ( ein Nachweis, dass die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt sind) zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Eventlocation Gut Diepensiepen berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Das Aufstellen und Anbringen von Gegenständen ist mit der Eventlocation Gut Diepensiepen bis eine Woche vor Veranstaltung abzustimmen.

8.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das GUT DIEPENSIEPEN CHRISTIAN BENNINGHOVEN für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Vorbereitungen für mitgebrachte Dekoration o.Ä. sind am Tag vorher auf 2h maximal zu beschränken.

9 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Verbraucher haften nach den gesetzlichen Vorschriften.

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10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform . Dies gilt auch für dieses Textformerfordernis selbst. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

10.2 Erfüllungsort ist die Event-Location auf dem Gut Diepensiepen. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsgericht Ratingen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz.

10.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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