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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 GELTUNGSBEREICH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERANSTALTUNGEN DER

GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH, Diepensieper Weg 6, 40882 Ratingen

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Eventlocation zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art wie etwa Hochzeiten, Banketten, Tannenbaumfesten, Tagungen, Mitarbeiterfesten und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang durch Eventlocation für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.

1.2 Vertragspartner ist die GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des dem Kunden in Textform übermittelten Angebotes der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH und die Leistung einer anschließenden Anzahlung in der in dem Angebot genannten Höhe durch den Kunden oder durch eine Buchungsbestätigung in Textform durch GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH zustande. Bei der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH steht die Leistung bei der Anzahlung durch den Kunden frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

2 NUTZUNGSÜBERLASSUNG AN DRITTE

2.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet die Räumlichkeiten, Flächen oder Vitrinen einem Dritten zur Nutzung zu überlassen, insbesondere nicht unter- oder weiter zu vermieten.

2.2 Die Durchführung von Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder sonstigen gewerblichen Veranstaltungen ist nicht gestattet.

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Die GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH ist verpflichtet, die von dem Kunden bestellten und der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH zugesagten Leistungen zu

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erbringen. Maßgeblich ist insoweit ausschließlich der Inhalt des schriftlichen Angebotes in Textform.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Eventlocation Gut Diepensiepen beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses am Leistungsort jeweils geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Diese Mehraufwendungen sind durch den Kunden zu tragen.

3.4 Rechnungen der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH sind binnen 30 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Eventlocation kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen oder Zahlungsaufschub schriftlich gewähren. Bei Zahlungsverzug ist die Eventlocation Gut Diepensiepen berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.5 Die GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH ist berechtigt, bei oder auch nach Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung bis zu 20 % des vereinbarten Gesamtbruttopreises zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Angebot in Textform oder durch spätere Anforderung vereinbart werden.

3.6 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung der Eventlocation Gut Diepensiepen aufrechnen oder verrechnen.

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Eine Aufhebung des Vertrages durch Zustimmung der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH bleibt vorbehalten.

Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH ausübt.

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4.3 Sofern ein vertragliches Rücktrittsrecht nicht vereinbart wurde oder bereits erloschen ist, ein gesetzliches Kündigungsrecht nicht besteht und die GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH einer Vertragsaufhebung nicht zustimmt, behält die GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH hat die Einnahmen aus der Durchführung einer anderweitigen Veranstaltung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen kann die GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH im Falle einer Stornierung des Kunden folgende Stornogebühren verlangen.

4.4. Stornogebühren:

bis 10 Monate vor Veranstaltungsbeginn: Beratungs- und Planungspauschale in Höhe von 500,00 €. bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 15 % der vereinbarten Vergütung.

bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der vereinbarten Vergütung.

bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung.

bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % der vereinbarten Vergütung.

bis 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Vergütung.

danach: 100 % der vereinbarten Vergütung. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.

Im Falle einer durch die Pandemie verbotenen Veranstaltung kann die erhobene Stornogebühr durch einen Gutschein für einen Tannenbaum eingelöst werden. Auch im Falle eines Lockdowns ist das Einlösen eines Gutscheins für Tannenbaumschlagen oder Tannenbaum- Abholens ausdrücklich erlaubt.

Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

5 RÜCKTRITT DER EVENTLOCATION GUT DIEPENSIEPEN

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Eventlocation Gut Diepensiepen in diesem Zeitraum ihrerseits berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Eventlocation Gut Diepensiepen nicht innerhalb einer angemessenen Frist von 5 Tagen in Textform auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.5 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Eventlocation ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist die GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

• höhere Gewalt oder andere, von der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH nicht zu vertretende

Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

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• Veranstaltungen oder Räume unter irreführender oder falscher Angabe oder V erschweigen

wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die

Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

• die GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die

Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Eventlocation in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH zuzurechnen ist;

• der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;

• durch politische Ereignisse oder neue Gesetzesgrundlagen die Veranstaltung zum

Zeitpunkt der Durchführung nicht mehr erlaubt ist.

In diesem Fall behält die GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH eine bereits geleistete Anzahlung ein.

5.4 Der berechtigte Rücktritt der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH begründet keinen Anspruch des

Kunden auf Schadensersatz.

6 ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL UND DER VERANSTALTUNGSZEIT

6.1 Eine Veränderung der Teilnehmerzahl muss der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH spätestens 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Textform mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH, die in Textform erfolgen soll. Bei späterer Mitteilung ist eine Veränderung der PAX-abhängigen Kosten nur im Einzelfall möglich. Ein Anspruch besteht insoweit aber nicht mehr.

6.2 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH diesen Abweichungen zu, so kann die Eventlocation die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, die GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH trifft ein Verschulden.

7 MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

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8 VERLUST, BESCHÄDIGUNG UND BESCHAFFENHEIT MITGEBRACHTER SACHEN

8.1 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände (wie etwa Geschenke, Wertsachen oder Musikanlagen) befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in der Eventlocation. GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Die Eventlocation Gut Diepensiepen ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis ( ein Nachweis, dass die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt sind) zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist die Eventlocation Gut Diepensiepen berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Das Aufstellen und Anbringen von Gegenständen ist mit der Eventlocation Gut Diepensiepen bis eine Woche vor Veranstaltung abzustimmen.

8.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf die GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann die GUT DIEPENSIEPEN EVENT GMBH für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

9 HAFTUNG DES KUNDEN FÜR SCHÄDEN

Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Verbraucher haften nach den gesetzlichen

V orschriften.

10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform . Dies gilt auch für dieses Textformerfordernis selbst. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

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10.2 Erfüllungsort ist die Event-Location auf dem Gut Diepensiepen. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung. Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr das Amtsgericht Ratingen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz.

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10.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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